Strafverteidigung
Wenn Sie – vielleicht überraschend – eine Ladung zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten, bei Ihnen eine Durchsuchung stattfindet, Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wurde oder Sie sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung oder einen Strafbefehl zur Wehr setzen wollen, Fragen zur Strafvollstreckung und zum Strafvollzug haben, es bei Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen gar um die Vermeidung oder Beendigung von Untersuchungshaft geht, dann sollten Sie sich an eine auf Strafverteidigung spezialisierte Anwaltskanzlei wenden.
Dasselbe gilt für Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, insbesondere wenn Führerscheinentzug oder Fahrverbot drohen.
Anders als in den anderen Gebieten anwaltlicher Tätigkeit ist im Strafrecht häufig „Not am Mann“, d. h., es gibt viele denkbare Situationen, in denen ein Strafverteidiger sofort – ggfls. auch nachts – einschreiten und helfen muss. Weil wir dies wissen, sind wir in diesen Notfällen durch Anwahl der normalen Kanzleifestnetznummer rund um die Uhr erreichbar. Außerhalb unserer Bürozeiten werden Sie automatisch mit einem unserer Anwälte verbunden.
Während unserer Bürozeiten können Sie uns selbstverständlich in der Kanzlei besuchen. Deshalb haben wir eine Wegbeschreibung für Sie erstellt. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie indes, einen Besprechungstermin immer im Voraus mit unserem Sekretariat zu vereinbaren, da die Tätigkeit des Strafverteidigers mit häufigen Büroabwesenheiten einhergeht. Sollte ein persönlicher Anfangskontakt im Einzelfall nicht unbedingt erforderlich oder gewünscht sein, geben wir Ihnen gerne auf der Seite Vollmachten die Möglichkeit, für Frau Rechtsanwältin Iris Stuff oder Herrn Rechtsanwalt Jörg Mück eine Strafprozessvollmacht direkt aufzurufen. Diese können Sie ausdrucken und uns faxen oder per Post zusenden. Bitte vergessen Sie hierbei nicht, die Strafprozessvollmacht zu unterschreiben.
Anwaltlichen Kollegen stehen wir für eine strafrechtliche Hintergrundberatung jederzeit gern zur Verfügung.