Arzthaftungsrecht
Die Zahl der Arzthaftungsprozesse hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Von den Gerichten zugesprochene Schmerzensgelder für Diagnoseirrtümer, chirurgische Fehlgriffe, Geburtsschäden, verpfuschte Schönheitsoperationen, Arzneimittelhaftung, etc., weisen eine steigende Tendenz auf. Sicherlich ist man aber in Deutschland von amerikanischen Verhältnissen noch weit entfernt.
Patienten, die den Verdacht haben, dass bei ihrer ambulanten oder stationären medizinischen Versorgung Behandlungsfehler unterlaufen sind, stellen sich viele Fragen:
- Ist es sinnvoll, vor Klageerhebung ein privates Sachverständigengutachten einzuholen?
- Soll ich den Arzt wegen Körperverletzung anzeigen?
- Ist eine Beschwerde bei der Ärztekammer sinnvoll?
- Kann ich auch das Krankenhaus verklagen?
- Führt ein grober Behandlungsfehler im Prozess zu Beweiserleichterungen?
Diese und andere Fragen beantwortet Frau Bals Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Jeder Fall ist einzigartig. Am Anfang steht immer eine intensive Auseinandersetzung mit dem medizinischen Sachverhalt.
Patienten sollten sich bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler nur an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden, der auschließlich auf Patientenseite tätig ist. Anderenfalls sind Interessenkonflikte vorprogrammiert.